Auch Arbeitnehmerverbände fordern flexibleres Arbeitsgesetz
Die Arbeitnehmerverbände Angestellte Schweiz, Kaufmännischer Verband, Schweizer Kader Organisation SKO und der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) fordert die Modernisierung des Arbeitsgesetzes für Arbeitnehmende mit hoher Arbeitszeitautonomie. Das heisst: eine einfachere Handhabung des Arbeitsgesetzes, mehr Flexibilität bei hohem Arbeitsanfall, das Recht, die Arbeit örtlich flexibel zu erbringen (z.B. Home Office) und ein verbesserter Gesundheitsschutz.
In der Sicht vieler Arbeitgeber ist das gegenwärtige Arbeitsgesetz schon lange reformbedürftig. Diverse politische Vorstösse für eine flexiblere Handhabung von Arbeitszeiten sind in der Pipeline. Auf der anderen Seite haben diverse Gewerkschaften schon jetzt Widerstand angekündigt. Doch nicht alle Arbeitnehmervertreter sind partout gegen eine Reform des Arbeitsgesetzes. Das Arbeitsgesetz müsse der Realität der Arbeitswelt angepasst werden, meint etwa die plattform, eine Interessensvertretung der Arbeitnehmerverbände Angestellte Schweiz, Kaufmännischer Verband (kfmv), Schweizer Kader Organisation SKO und Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Zusammen vertreten diese Verbände die Anliegen von rund 80000 Mitgliedern in bildungs-, wirtschafts- und angestelltenpolitischen Themen.
Die plattform fordert nun die Modernisierung des Arbeitsgesetzes. Die Flexibilisierung der Arbeit, welche für viele Arbeitnehmende Realität ist, müsse auch im Arbeitsgesetz geregelt sein, heisst es in einer am 28. August versandten Mitteilung an die Medien. Denn mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinne die freie Einteilung der Arbeit an Bedeutung; die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und ausserberuflichen Aktivitäten müsse verbessert werden. Für Arbeitnehmende mit Arbeitszeitautonomie, welche ihre Arbeitszeit mehrheitlich frei einteilen können, seien deshalb die Bestimmungen im geltenden Arbeitsgesetz ungenügend. Anpassungen für diese Gruppe von Arbeitnehmenden sind deshalb notwendig, argumentiert die plattform.
Die plattform fordert ein gesetzlich verankertes Jahresarbeitszeitmodell, das definiert, für welche Arbeitnehmenden die Flexibilisierung gilt. Gleichzeitig muss der Begriff „Arbeitnehmer, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben“ genauer erklärt werden. Mit der Flexibilisierung müssen wirksame Massnahmen im Gesundheitsschutz einhergehen. Die Prävention psychosozialer Risiken steht dabei im Vordergrund. Der Vorschlag der in der plattform organisierten Arbeitnehmerverbände sieht im Detail folgende Punkte vor:
- Zielgruppe sind Arbeitnehmende mit mehrheitlicher Arbeitszeitautonomie, d.h. Arbeitnehmende mit Gestaltungsautonomie, welche mindestens 50% ihrer Arbeits- und Kompensationszeit selber bestimmen können.
- Arbeitszeit ist mit dem Arbeitgeber im Rahmen eines vertraglichen Jahresarbeitszeitmodells partnerschaftlich und gleichberechtigt zu definieren.
- Keine Veränderung der jährlichen Maximalarbeitszeit (52 x 45 Stunden).
- Keine Veränderung der jährlichen Überzeit (170 Stunden).
- Möglichkeit einer zeitlich beschränkten Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden. In diesen Zeiten sind Überstunden und Überzeit eingeschlossen. → Vereinfachte Regelung, da Vorschriften zu täglicher Überzeit wegfallen.
- Vereinfachung der Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften: Ausdehnung des täglichen Arbeitszeitraums auf 15 Stunden und dementsprechend eine mögliche Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden (im Durchschnitt über 4 Wochen jedoch 11 Stunden).
- Recht auf örtliche Flexibilität (z.B. Home Office), insbesondere im Überzeitbereich.
- Flexible Einteilung der Arbeit über die Arbeitswoche.
- Massnahmen zum Gesundheitsschutz sind bei diesem Jahresarbeitszeit-Modell zwingend.
Die Verbände der plattform nehmen Stellung zu den aktuellen parlamentarischen Geschäften zum Arbeitsgesetz und setzen sich in der weiteren politischen Beratung im Sinne ihrer Mitglieder für diesen Vorschlag ein.
Weitere Informationen: www.kfmv.ch, www.sko.ch