Pensionskassen kürzen die Renten von Frühpensionären
Rund ein Drittel der Arbeitnehmenden mit einer Führungsfunktion tritt vorzeitig in den Ruhestand. Mit einer modernen Pensionskassen-Lösung können die leitenden Angestellten eines Unternehmens die Frühpensionierung steuergünstig finanzieren.
Die meisten Unternehmen nutzen allerdings den Spielraum bei Weitem nicht aus, den das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) bietet. Das BVG lässt einen vorzeitigen Bezug der Altersleistungen bereits ab 58 Jahren zu. Wenn man seine Pensionskassenleistungen vorzeitig bezieht, ist das Alterskapital kleiner als bei einer ordentlichen Pensionierung. Der Umwandlungssatz wird gekürzt, mit dem das Guthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Die meisten Pensionskassen kürzen die Renten von Frühpensionären um 5 bis 7 Prozent pro Vorbezugsjahr. Wer mit 63 statt mit 65 in Rente geht, erhält demnach 10 bis 14 Prozent weniger Rente. Diese Leistungskürzung lässt sich mit höheren Einzahlungen in die Pensionskasse kompensieren. Die Steuerersparnisse, die die Versicherten damit erzielen, verringern ihre Kosten einer vorzeitigen Pensionierung.
Grosses Optimierungspotenzial
Die Sparbeiträge in die Pensionskasse dürfen in der Regel bis zu 25 Prozent des versicherten AHV-Jahreslohnes betragen. Wie stark eine bestehende Vorsorgelösung optimiert werden kann, zeigt das folgende Beispiel: Ein 55-jähriger Firmeninhaber verdient 280.000 Franken im Jahr. Sein aktueller PK-Vorsorgeplan versichert den Lohn bis 150.000 Franken. Die Sparprämie beträgt nur 15 Prozent des versicherten Lohnes. Erhöht der Firmeninhaber gleichzeitig die Sparprämie auf 25 Prozent und den versicherten Lohn auf 280.000 Franken, steigen seine jährlichen Sparbeiträge von 22.500 auf 70.000 Franken pro Jahr. Die zusätzlichen Sparprämien reduzieren sein steuerbares Einkommen, und mit dem Ausbau der Vorsorgeleistungen erhöht sich auch sein Potenzial für freiwillige Einkäufe. Der Firmeninhaber kann jetzt zusätzlich rund 1,2 Millionen Franken mehr als bisher in die Pensionskasse einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit einem freiwilligen Einkauf von 30.000 Franken spart er bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent rund 10.000 Franken Einkommenssteuer. Lässt er diesen Betrag bei der Pensionierung auszahlen, fallen etwa 5.000 Franken Auszahlungssteuern an. Die Rendite des Einkaufs beträgt somit 5.000 Franken (ohne Anlageerträge).
Ein moderner Vorsorgeplan ermöglicht Kadermitarbeitenden nicht nur Einkäufe bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen, sondern auch für die Frühpensionierung. So können Versicherte, die sich bereits für die vollen Leistungen bei einer ordentlichen Pensionierung eingekauft haben, zusätzliche Einkäufe tätigen.
Steuersparen bei einer Teilpensionierung
Weil neben Frühpensionierungen auch Teilpensionierungen bei Führungskräften besonders verbreitet sind, bietet eine moderne Kadervorsorge den Versicherten die Möglichkeit, ihre Altersleistungen ab einem Alter von 58 Jahren schrittweise zu beziehen und bis zum regulären Pensionsalter weiterhin ihren vollen Lohn in der Pensionskasse zu versichern, den sie bis dahin bezogen haben. Das ist gesetzlich erlaubt, sofern sie nach der Reduktion ihres Arbeitspensums maximal 50 Prozent weniger verdienen. Damit fallen die Altersleistungen gleich hoch aus wie ohne Arbeitszeitreduktion, und die Steuerbelastung sinkt deutlich. Das BVG sieht vor, dass der Arbeitgeber nur seinen Anteil der Pensionskassenbeiträge auf dem effektiven Lohn übernehmen muss. Die restlichen Sparbeiträge und die Risikoprämien auf dem fiktiv versicherten Lohnteil zahlt der Arbeitnehmer ein. Diese Beiträge darf der Arbeitnehmer von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Dank der Weiterversicherung zum vollen Lohn können sich Versicherte weiterhin in vollem Umfang in die Pensionskasse einkaufen und diese freiwilligen Einzahlungen ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ist nur der effektive Lohn versichert, schrumpfen die Sparbeiträge und auch das Einkaufspotenzial.
Der Firmeninhaber in der Beispielrechnung reduziert sein Arbeitspensum mit 58 von 100 auf 60 Prozent (siehe nachfolgende Tabelle). Sein effektiver Lohn sinkt so von 200.000 auf 120.000 Franken. Ist nur der effektive Lohn versichert, kann der Inhaber nur noch seine Sparbeiträge als Arbeitnehmer in der Höhe von 12.000 Franken vom Bruttolohn abziehen. Einkäufe in die Pensionskasse sind nicht mehr möglich. Wenn der Firmeninhaber zum bisherigen Lohn versichert bleibt, kann er Arbeitnehmer-Sparbeiträge von 28.000 Franken abziehen und seine Steuern weiterhin mit Einkäufen zusätzlich senken. Dank den höheren Sparbeiträgen und einem Einkauf von 15.000 Franken spart er 8.500 Franken Steuern – pro Jahr.