Biodiversitätsinitiative: Vernehmlassung zum Gegenvorschlag eröffnet

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eröffnet. Dem Bundesrat gehe die Initiative zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde, schreibt er – und kontert mit einem Gegenvorschlag.

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Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.

Auch der Bundesrat wolle die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker schützen und fördern, da sie die Grundlage des Lebens und der Wirtschaft sei. Die Initiative gehe jedoch zu weit, weil sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen beträchtlich einschränken würde, so die Exekutive. 

Mehr Naturnähe in Quantität und Qualität

Kern des indirekten Gegenvorschlags sei es, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) zu verankern. An diesem Ziel habe sich der Bund bereits 2012 in seiner Strategie Biodiversität Schweiz orientiert. Aktuell läge der Anteil dieser Schutzflächen in der Schweiz bei 13,4 Prozent. Mit der gesetzlichen Verankerung des 17-Prozent-Zieles stärke der Bundesrat seinen Auftrag, in allen Landesteilen und für alle Lebensraumtypen die notwendige Fläche für die biologische Vielfalt zu sichern. Erreichen lasse sich dies beispielsweise mit der Ergänzung und Erweiterung der regionalen und lokalen Biotope oder dem bereits angestossenen Ausbau der Waldreservate.

Fläche allein reiche jedoch nicht aus, um die Biodiversität und damit ihre Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zu erhalten und zu fördern. Die Qualität dieser Flächen müsse stimmen, um den Bedürfnissen der Arten gerecht zu werden und ihren Verlust zu stoppen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wolle man in Zusammenarbeit mit den Kantonen den besseren Schutz und die stärkere Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere fördern sowie den ökologischen Ausgleich im Siedlungsraum ankurbeln. Konkret heisse das, dass beispielweise naturnah gestalteter Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder, Wasserflächen oder begrünte Dächer und Fassaden entstehen sollen. Denn mehr Naturnähe sei für die biologische Vielfalt und die Bevölkerung wertvoll.

Schliesslich wolle der Bundesrat die Schönheit und Attraktivität der Schweizer Siedlungen und Landschaften mit einer umfassenden Baukultur fördern. Dafür brauche es die hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklung des bestehenden Siedlungsraums und eine qualitativ gute Gestaltung der Landschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, sei mit dem Gegenvorschlag eine qualitativ hohe Baukultur im Gesetz zu verankern. Heute seien die Kantone auf Verordnungsstufe verpflichtet, die Bundesinventare in ihren Planungen zu berücksichtigen. In Zukunft würde diese Bestimmung gesetzlich verankert und damit die Rechtssicherheit gestärkt, heisst es abschliessend in der bundesrätlichen Medienmitteilung.

Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative dauert bis am 9. Juli 2021.

 Quelle: Bund

Erläuternder Bericht betreffend der NHG-Revision 

NHG-Revision 

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