Tierversuche nehmen um 12.5% zu

Im Jahr 2015 haben die Anzahl der in Tierversuchen eingesetzten Tiere um 12.5% zugenommen. Hinter der Zunahme stecken zwar grösstenteils Verhaltensstudien an grossen Herden und Artenschutzprojekte, aber auch die Zahl schwer belasteter Tiere hat zugenommen.

Bei Tierversuchen werden in der Schweiz hauptsächlich Mäuse und Ratten eingesetzt.
Bei Tierversuchen werden in der Schweiz hauptsächlich Mäuse und Ratten eingesetzt.

Insgesamt 682’000 Tiere wurden im Jahr 2015 für Tierversuche eingesetzt. Das sind 12,5% mehr als im Jahr zu vor.

Zum Teil geht die Zunahme auf Verhaltensstudien zurück, die eine grosse Anzahl an Versuchstieren eingesetzt haben. Beispiele sind Untersuchungen an grossen Geflügelherden in Bezug auf die Haltungsform und Fütterung oder Artenschutzprojekte zur Ausbreitung von Amphibien. So wurden etwa im Rahmen eines Amphibienprojekts rund 23 000 Kaulquappen unter Laborbedingungen gezüchtet. Die Tiere wurden darauf an unterschiedlichen Orten freigelassen und weiter beobachtet. Ziel war es, so die Einflussfaktoren für die Entwicklung der Amphibien unter verschiedenen Umweltbedingungen zu erkennen.

Noch stärker zugenommen hat aber die Zahl mittelschwer (+14,7%) und schwer (15,9%) belastender Versuche. Dies betrifft 143’000 bzw. 14’000 Tiere, hauptsächlich Mäuse und Ratten.

Eingesetzt werden die Tiere hauptsächlich für die Grundlagenforschung sowie für die Entwicklung und Qualitätskontrolle. Die Zahl der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere im Bereich der medizinischen Diagnostik hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 3600 Tiere halbiert. Für Versuche im Bereich von Kosmetika oder Tabakwaren wurden keine Tiere eingesetzt.

Gesetzgebung und Bewilligung von Tierversuchen

Das Schweizer Tierschutzgesetz regelt unter anderem auch die Tierversuche. Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken muss bei den kantonalen Behörden ein Gesuch eingereicht werden. Darin müssen die Forschenden begründen und belegen, dass die Vorteile, welche die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, das Leiden der Versuchstiere überwiegen (Güterabwägung). Weiter ist aufzuzeigen, dass zum beantragten Tierversuch keine Alternativmethoden bekannt sind und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden. Die Gesuche beurteilt eine kantonale Tierversuchskommission aus Spezialisten und Tierschützern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Oberaufsicht und gleichzeitig auch ein Beschwerderecht gegen die kantonalen Bewilligungen.

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