Cash is King, Teil 2: Wie AGB Ihre Position im Forderungsmanagement massiv stärken

Geschäftsführer und Verantwortliche für das Forderungsmanagement wissen: Wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für die Prävention von Zahlungsausfällen wichtig und erhöhen die Chancen auf ein erfolgreiches Inkasso.

Mit der Verwendung von AGB stärken Geschäftsführer die Rechtsposition ihres Unternehmens. (Bild: zVg)

Augen zu und durch: So verhalten sich Menschen, wenn sie AGB im Geschäftsalltag begegnen. Die Mehrzahl überfliegt sie nur oder liest sie gar nicht. Firmen verzichten oft ganz darauf; mit der Konsequenz, dass sie im Falle eines Zahlungsausfalles nicht selten leer ausgehen. Dabei können Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Unternehmen vor dem Totalverlust der eigenen Forderungen bewahren. Schliessen Betriebe ein Geschäft mit einem Kunden ab, sollten sie deshalb zuerst ans Forderungsmanagement und an die eigene Absicherung denken. «Wir empfehlen Unternehmen, die Zahlungsmodalitäten und die Folgen von möglichen Mahnungen in den AGB zu regeln», sagt Jason Glanzmann, Director Serviced Portfolios bei Intrum Justitia.

Auch die Juristin und Buchautorin Regula Heinzelmann weiss, wie wichtig Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Forderungsmanagement sind: «AGB sind immer ein gutes PR-Instrument. Zentral ist, sie so zu formulieren, dass die Kunden sie sofort verstehen. Auf diese Weise vermeidet man nervige und kostspielige Prozesse.» Die Expertin empfiehlt, nicht einfach vorgefertigte AGB oder solche der Konkurrenz zu übernehmen, sondern die AGB immer den individuellen Verhältnissen im Unternehmen anzupassen, wenn nötig durch Fachleute. «Je nach Branche gibt es entsprechende Richtlinien, die man beachten muss.»

«Wir empfehlen Unternehmen, die Zahlungsmodalitäten und die Folgen des Zahlungsverzugs in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln.» Jason Glanzmann, Director Serviced Portfolios bei Intrum Justitia. (Bild: zVg)

 

AGB sind Bestandteil des Risikomanagements

Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Firmen ihre Geschäftsbeziehung möglichst umfassend und sie müssen nicht jede Modalität eines Vertrages einzeln festlegen. Insbesondere dienen AGB dem Verfasser dazu, das Risiko zu überwälzen, gerade in Sachen Haftung und Gewährleistung. AGB sind dann bindend, wenn sie von den involvierten Unternehmen als integrierender Bestandteil des Vertrages anerkannt werden. Regula Heinzelmann rät, diese Formulierung in einem individuellen Vertrag immer einzufügen. «Wenn beide Partner auf AGB hinweisen, gelten die übereinstimmenden Klauseln. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen legt man prinzipiell am besten schriftlich fest», so die Juristin.

Zehn Tipps für sichere AGB im Forderungsmanagement

Wenn Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Inkassowesen wirksam formulieren wollen, sollten Sie folgende Tipps befolgen:

  1. Beachten Sie die geltenden Gesetze, sodass Sie die Formulierungen in diesem Rahmen vornehmen. Rechtswidrige Klauseln sind nichtig; die gesetzeskonformen Teile der AGB gelten aber trotzdem. «Der gesamte Vertrag ist nach Bundesgericht dann nichtig, wenn diese Rechtsfolge ausdrücklich im betreffenden Gesetz vorgesehen ist oder sich aus Sinn und Zweck der verletzten Norm ergibt», so Regula Heinzelmann.
  2. Nach Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb handelt unlauter, wer AGB verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen.
  3. Sorgen Sie für Transparenz. Verzichten Sie auf unübliche, überraschende, den Vertragspartner stark benachteiligende Klauseln.
  4. Verwenden Sie eine einfache Sprache. Denn Klauseln sollen nicht mehrdeutig auslegbar sein oder sich widersprechen. Auch soll die Struktur klar sein.
  5. Ungewöhnliche Klauseln sollte man fett drucken und darauf hinweisen, dass sie von der Regel abweichen.
  6. Verfassen Sie die AGB stets vor der Besiegelung des Vertrages. Die Vertragspartei muss vor dem Vertragsabschluss davon Kenntnis haben und der Gültigkeit zustimmen.
  7. Weisen Sie im Vertrag eindeutig auf die AGB hin.
  8. Platzieren Sie die AGB an einem allgemein leicht zugänglichen Ort, wie zum Beispiel auf Ihrer Website. Am besten so, dass die Kunden sie als PDF ausdrucken können.
  9. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit kann eingeschränkt und auf einen bestimmten Betrag festgesetzt oder wegbedungen werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Der Ausschluss von Grobfahrlässigkeit oder Verschulden ist nichtig (Artikel 100 des Schweizerischen Obligationenrechts).
  10. Das Festlegen des geltenden Rechts und des Gerichtsstandes ist für Unternehmen zentral. Mit Vorteil wählen Sie Schweizer Recht und das Gericht am eigenen Firmensitz. Sie können zudem aussergerichtliche Varianten der Streitbeilegung definieren, wie zum Beispiel ein Schiedsverfahren oder eine Mediation. Regula Heinzelmann: «Am besten regelt man die Aufteilung der Kosten in den AGB.»

Wenn der Vertragspartner doch nicht bezahlt

Was unternimmt man als Geschäftsführer, wenn der Vertragspartner die Rechnung doch nicht bezahlt? Welche Möglichkeiten stehen dann zur Verfügung? Wie man diese Herausforderung meistert, zeigt Ihnen Intrum Justitia im dritten Teil dieser Fortsetzungsgeschichte.

 

Kontakt für weitere Informationen:

Intrum Justitia AG, sales.ch@intrum.ch, +41 44 806 85 57

Teil 1 lesen Sie hier.

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