Was das revidierte CO2-Gesetz bewirken will
Grosse Teile der Wirtschaft, aber auch Bundesrat und Parlament plädieren für das revidierte CO2-Gesetz, das am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommt. Die Totalrevision setzt auf eine Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. «Davon profitieren Bevölkerung und Wirtschaft», sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga bei der Erläuterung der Haltung von Bundesrat und Parlament. «Mit den Investitionen stärken wir den Klimaschutz und schaffen Aufträge und Arbeitsplätze in unserem Land.»
Die Wissenschaft hat es schon mehrfach aufgezeigt: Der Klimawandel führt zu mehr Hitzewellen und Trockenperioden, die wärmeren Winter bescheren starke Niederschläge, Murgänge und Erdrutsche. Damit steigt das Risiko, dass Strassen, Bahnlinien und Häuser verschüttet werden. Der Klimawandel trifft die Schweiz als Alpenland besonders hart: Die Temperaturen steigen bei uns doppelt so stark an wie im weltweiten Durchschnitt. Grosse Teile der Wirtschaft, aber auch Bundesrat und Parlament wollen deshalb den CO2-Ausstoss weiter senken. Dazu haben sie das CO2-Gesetz revidiert. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, kommt es am 13. Juni 2021 zur Volksabstimmung.
Mit dem revidierten Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert werden. Das entspricht den Klimazielen, zu denen sich die 189 Länder inklusive die Schweiz mit dem Übereinkommen von Paris verpflichtet haben. Die Schweiz folgt damit auch den Empfehlungen der Wissenschaft, wie der Bundesrat schreibt.
«Arbeitsplätze mit Zukunft»
Das revidierte CO2-Gesetz (vgl. hier) setzt wie bisher auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. Die Massnahmen (vgl. hier) werden aber verstärkt. Das revidierte Gesetz sorge mit Lenkungsabgaben dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten lohne, so der Bundesrat. Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen würden unterstützt und innovative Firmen gestärkt. Dadurch könnten etwa Gebäude klimafreundlich saniert, Ladestationen für Elektroautos gebaut, Elektrobusse im öffentlichen Verkehr beschafft sowie Fernwärmenetze gefördert werden. Das Gesetz helfe zudem Bergregionen, Städten und Gemeinden, die Folgen des Klimawandels abzufedern. Beim Verkehr sorge es dafür, dass Fahrzeuge auf den Markt kämen, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen. Dadurch würden die Ausgaben für den Treibstoff sinken. Das Gesetz sei sozial ausgestaltet. Die Abgaben würden mehrheitlich an die Bevölkerung zurückverteilt. Jede Person, auch Kinder, bekomme den gleichen Betrag gutgeschrieben. Davon profitierten insbesondere Familien.
Laut Bundesrat hat die Schweiz in den letzten zehn Jahren rund 80 Milliarden Franken für den Import von Erdöl und Erdgas ausgegeben. Dieses Geld fliesse ins Ausland ab. «Mit dem revidierten CO2-Gesetz reduzieren wir die Abhängigkeit von den ausländischen Erdölkonzernen und investieren stattdessen mehr Geld in der Schweiz», sagte Bundesrätin Sommaruga. «Davon profitieren Bevölkerung und Wirtschaft. Mit den Investitionen stärken wir den Klimaschutz und schaffen Arbeitsplätze mit Zukunft. Das ist in Zeiten wie jetzt enorm wichtig.»
Kantone unterstützen CO2-Gesetz
«Das CO2-Gesetz gibt den Bemühungen der Kantone, die CO2-Emissionen der Gebäude zu senken, zusätzlichen Schub», betonte etwa der Bündner Regierungspräsident Mario Cavigelli, Präsident der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) und Vorsteher des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität des Kantons Graubünden. Die Kantone hätten hier in den vergangenen Jahren bereits vieles geleistet, doch das CO2-Gesetz bringe zusätzliche Planungssicherheit und Investitionsanreize. «Gemeinsames Ziel von Bund und Kantonen ist es, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Wärmeversorgung erneuerbar zu gestalten.»
Breite Unterstützung
Bundesrat und Parlament empfehlen der Stimmbevölkerung, das revidierte CO2-Gesetz am 13. Juni 2021 anzunehmen. Es wird auch von den Kantonen, dem Städteverband sowie dem Gemeindeverband und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) unterstützt. Zudem von den meisten Parteien, den Umweltorganisationen, den Mobilitätsverbänden Touring Club Schweiz (TCS) und Verkehrs-Club Schweiz (VCS) sowie von zahlreichen Verbänden der Wirtschaft (z.B. Economiesuisse, Bankiervereinigung, Swissmem, Bauen Schweiz, Baumeisterverband). Siehe Argumente hier.
Der Wirtschaftsverband Swisscleantech führt am 3. Mai 2021 einen Anlass durch (vgl. hier), um das CO2-Gesetz besser zu verstehen.
Gegen das neue CO2-Gesetz sind u.a. folgende Organisationen: der Automobil Club der Schweiz, der Dachverband Swissoil, die Erdölvereinigung Avenergy Suisse oder der Schweizerische Hauseigentümerverband HEV (siehe Argumente hier). Stimmfreigabe zum CO2-Referendum hat zum Beispiel der Schweizerische Gewerbeverband SGV beschlossen.
Quelle: Bund, rs
6 Haushaltstypen analysiert
Der Verein energie-wende-ja.ch hat berechnet, wie sozialverträglich das revidierte CO2-Gesetz ist. Hier geht’s zur Analyse von sechs Haushaltstypen für die Jahre 2025/2030: Auswirkungen CO2 Gesetz auf Haushalte_ewj_210318.
Vernehmlassung zur CO2-Verordnung
Am 14. April 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Dadurch kann vor der Abstimmung über das revidierte CO2-Gesetz zu den Umsetzungsfragen Klarheit geschaffen werden. Die CO2-Verordnung legt Reduktionsziele für die verschiedenen Sektoren fest und konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes beschlossen hat. Mit dem CO2-Gesetz knüpft die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese.
Hier geht es zu den bundesrätlichen Informationen