Besteuerung der Wasserkraftwerke: Uri und SBB einigen sich
Der Kanton Uri und die SBB vertreten seit einiger Zeit unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Besteuerung der Wasserkraftwerke. Konkreter: der Kanton Uri und die SBB konnten sich beim Steuerstreit bezüglich der Wasserkraftwerke Amsteg und Wassen einigen. Die beiden Kraftwerke gehen komplett an die SBB.
Die beiden Wasserkraftwerke Amsteg und Wassen befinden sich derzeit zu 90 Prozent im Besitz der SBB. Die restlichen Anteile gehören dem Kanton Uri sowie der Urner Kantonalbank. Die SBB hat bisher jährlich eine Steuerausfallentschädigung entrichtet. Die SBB fand den Betrag zu hoch, der Kanton Uri aber angemessen.
Steuern und Abgaben in den Gemeinden werden beibehalten
Um eine angemessene Steuerausfallentschädigung aufrecht zu halten, ist die Fusion der Kraftwerk Amsteg AG und Kraftwerk Wassen AG mit der SBB AG vorgesehen. Dazu verkauft der Kanton der SBB seine Aktienanteile an diesen beiden Kraftwerkunternehmen. Die Energiebezugsrechte des Kantons an den Kraftwerksproduktionen bleiben vollumfänglich gewahrt. Auf die Mitarbeitenden in den Kraftwerken hat die Fusion keine Auswirkungen.
Dank der Fusion kann die SBB Synergien schaffen, die erlauben, dass die Steuern und Abgaben der Gemeinden in angemessener Grössenordnung beibehalten werden.
Am stärksten von der Einigung profitieren die Einwohnergemeinden Silenen, Gurtnellen und Wassen. Sie sind auf die jährlichen Entschädigungszahlungen der SBB-Werke Amsteg und Wassen angewiesen. Wären die Verhandlungen gescheitert, hätten die Gemeinden einen Teil der Steuerausfallentschädigungen der letzten Jahre zurückzahlen müssen.
Konzessionsänderungen noch offen
Eine Rückzahlung hätte die Gemeinden enorm belastet. Entsprechend zeigt sich der Gemeindepräsident von Silenen, Hermann Epp, erleichtert: «Wir sind glücklich über diese Einigung. Ein Scheitern hätte unsere Gemeinde wohl in eine finanzielle Schieflage gebracht.»
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird ein Konsens erreicht und der Streit dauerhaft beigelegt. Das letzte Wort hat aber der Landrat. Die Abtretung der Aktien der Kraftwerk Amsteg AG und der Kraftwerk Wassen AG an die SBB AG bedingt nämlich, dass die entsprechenden Artikel in der Reusskonzession und in der Furkareusskonzession angepasst werden. Die Konzessionsänderungen sind Gegenstand einer separaten Vorlage, die der Landrat in der Mai-Session behandeln wird. Die ausführliche Botschaft an den Landrat ist im Internet unter www.ur.ch abrufbar. Kanton, SBB und die betroffenen Gemeinden hoffen, dass das Vorgehen auch die Unterstützung im Landrat findet.